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4. September 2026 · Vermieten

Nebenkostenabrechnung: Frist, Verteilerschlüssel, Belegeinsicht

Drei Regeln, an denen Abrechnungen scheitern — und die alle im Gesetz stehen.

Die Zwölf-Monats-Frist

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Das steht in § 556 Absatz 3 BGB. Läuft der Abrechnungszeitraum wie meistens über das Kalenderjahr, heißt das: Die Abrechnung für 2025 muss bis zum 31. Dezember 2026 beim Mieter sein.

Was passiert, wenn die Frist reißtEine Nachzahlung kannst du dann nicht mehr verlangen. Ein Guthaben muss der Mieter trotzdem bekommen. Die Frist wirkt also nur in eine Richtung — gegen den Vermieter.

„Zugehen" heißt: beim Mieter angekommen, nicht abgeschickt. Wer am 30. Dezember zur Post geht, hat verloren, wenn der Brief am 2. Januar ankommt. Bei knapper Frist: persönlich übergeben oder per Einwurf-Einschreiben.

Der Verteilerschlüssel

Steht im Mietvertrag nichts anderes, wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Andere Schlüssel sind zulässig, wenn sie vereinbart sind oder der Verbrauch erfasst wird:

SchlüsselTypisch fürVoraussetzung
WohnflächeGrundsteuer, Versicherung, Hauswart, GartenpflegeStandard, wenn nichts vereinbart ist
PersonenzahlMüll, Wasser ohne ZählerVereinbarung im Vertrag
EinheitenAufzug, KabelanschlussVereinbarung im Vertrag
VerbrauchHeizung, Warmwasser, Kaltwasser mit ZählerZähler vorhanden; bei Heizung Pflicht

Heizung ist ein Sonderfall

Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche. Reine Flächenverteilung ist hier nicht erlaubt, außer in wenigen Ausnahmefällen wie Passivhäusern.

Was der Mieter darf

Belege einsehen. Jeder Mieter hat das Recht, die Originalrechnungen hinter der Abrechnung zu prüfen — in deinen Räumen oder, bei größerer Entfernung, als Kopie gegen Kostenerstattung. Wer die Einsicht verweigert, riskiert, dass der Mieter die Nachzahlung zurückhält.

Für Einwände hat der Mieter zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach ist sie für ihn bindend.

HinweisDas ist eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regeln, keine Rechtsberatung. Bei Streit über einzelne Posten hilft ein Mieterverein oder Anwalt weiter.