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Aufmaß-Rechner

Räume mit Länge, Breite und Höhe eingeben, Türen und Fenster abziehen — heraus kommen Wand-, Boden- und Deckenfläche je Raum und gesamt. Mit Übermessen nach VOB, Verschnitt und Materialbedarf.

Nach VOB/C DIN 18363 werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen — also nicht abgezogen.
Für Fliesen, Laminat, Tapete. 8–15 % sind üblich.
Steht auf dem Eimer. Meist 6 bis 9 bei einem Anstrich.

Für wen

Maler, Trockenbauer, Fliesenleger, Bodenleger — und Privatleute, die vor dem Baumarkt wissen wollen, wie viel Farbe oder Laminat sie brauchen.

Was es macht

Rechnet aus Länge, Breite und Höhe Boden-, Decken- und Wandfläche je Raum, zieht Türen und Fenster ab — wahlweise nach VOB, bei der Öffnungen bis 2,5 m² übermessen werden — und ermittelt Umfang, Sockelleistenlänge, Verschnitt und Farbbedarf. Das Aufmaß lässt sich als PDF speichern.

Was es nicht macht

Er kennt keine Schrägen, Erker oder Rundungen. Dachschrägen und L-förmige Räume teilst du in Rechtecke auf und legst sie als eigene Räume an. Und er ersetzt kein Aufmaß vor Ort — falsche Maße bleiben falsch.

Häufige Fragen

Was bedeutet „übermessen"?

Nach VOB/C DIN 18363 werden Öffnungen bis 2,5 m² so behandelt, als wären sie Wand — sie werden nicht abgezogen. Als Ausgleich dafür, dass Laibungen und die Arbeit um Fenster und Türen herum nicht gesondert berechnet werden. Größere Öffnungen werden abgezogen.

Wie rechne ich eine Dachschräge?

Als eigenen Raum mit der Schräge als Wand: Länge der Schräge mal Breite des Raums. Trag sie mit Höhe 1 und der Schrägenlänge als Breite ein, oder rechne die Fläche von Hand dazu.

Wie viel Verschnitt ist realistisch?

Fliesen 10 bis 15 %, Laminat und Vinyl 8 bis 10 %, Tapete mit Rapport 10 bis 20 %. Bei diagonaler Verlegung mehr.

Wie berechne ich den Farbbedarf?

Fläche geteilt durch die Ergiebigkeit auf dem Eimer, mal Anzahl der Anstriche. Saugende Untergründe brauchen mehr — beim ersten Anstrich eher 5 als 7 m² je Liter ansetzen.

Handwerker OS

Aufmaß direkt ins Angebot, vom Angebot zur Rechnung, mit § 35a-Trennung und Mahnwesen. 24 €, einmalig.

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