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Klein­unternehmer-Grenze prüfen

Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Trag deine Umsätze ein und sieh, ob du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist — und wie viel Luft noch ist.

Gesamtumsatz 2025, netto.
Was bis heute in 2026 eingegangen ist.
Für die Hochrechnung aufs Jahr.

Für wen

Selbstständige, Freiberufler, Nebengewerbe, Vermieter mit Umsatzsteueroption — alle, die wissen wollen, ob sie Umsatzsteuer ausweisen müssen oder nicht.

Was es macht

Prüft deine Umsätze gegen die beiden Grenzen aus § 19 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Rechnet den bisherigen Umsatz aufs Jahr hoch und warnt, wenn du im nächsten Jahr aus der Regelung fällst.

Was es nicht macht

Keine Steuerberatung. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist — etwa wegen Vorsteuer bei hohen Investitionen — ist eine andere Frage. Und die freiwillige Option zur Regelbesteuerung bindet dich fünf Jahre.

Häufige Fragen

Was hat sich 2025 geändert?

Die Grenzen wurden von 22.000 € auf 25.000 € (Vorjahr) und von 50.000 € auf 100.000 € (laufendes Jahr) angehoben. Und: Die Grenze im laufenden Jahr ist jetzt eine harte Grenze. Wer sie überschreitet, verliert die Befreiung ab diesem Umsatz sofort — nicht erst im nächsten Jahr.

Brutto oder netto?

Die Grenzen beziehen sich seit 2025 auf den Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer stellst du ohnehin keine in Rechnung, also zählt einfach alles, was du einnimmst.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird — zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Ohne den Hinweis ist die Rechnung fehlerhaft.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein, Kleinunternehmer sind vom Ausstellen dauerhaft befreit. Empfangen können musst du sie trotzdem — das gilt seit 2025 für alle.

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