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Stundensatz berechnen

Die meisten Selbstständigen rechnen ihren Stundensatz zu niedrig, weil sie 220 Arbeitstage mal acht Stunden ansetzen. Die Wahrheit hat Urlaub, Krankheit, Akquise und Buchhaltung — und die zahlt niemand.

Das, was bei dir ankommen soll — vor deiner Einkommensteuer.
Versicherungen, Software, Büro, Gerät, Weiterbildung, Steuerberater.
Für Investitionen und schlechte Monate.
Der Rest ist Akquise, Angebote, Buchhaltung, Mails. 60 Prozent ist realistisch, 80 ist viel.

Für wen

Freiberufler, Freelancer, Berater, Kreative, Handwerker — alle, die nach Stunden oder Tagen anbieten und wissen wollen, ob ihr Satz überhaupt trägt.

Was es macht

Rechnet vom Wunschgehalt rückwärts: plus Betriebskosten, plus Rücklage, geteilt durch die Stunden, die du wirklich in Rechnung stellen kannst. Wochenenden, Urlaub, Krankheit und Feiertage sind abgezogen, ebenso der Anteil an Arbeitszeit, den niemand bezahlt.

Was es nicht macht

Er kennt deinen Markt nicht. Ob Kunden den Satz zahlen, ist eine andere Frage. Er ersetzt auch keine Steuerberatung — Einkommensteuer und Krankenversicherung stecken im Wunschgehalt, nicht im Werkzeug.

Häufige Fragen

Warum 60 Prozent abrechenbar?

Weil Akquise, Angebote, Rechnungen, Mails, Weiterbildung und Leerlauf Zeit kosten, die kein Kunde bezahlt. Wer neu anfängt, liegt oft bei 50. Wer ausgebucht ist, bei 75. Über 80 hält kaum jemand durch.

Was gehört in die Betriebskosten?

Alles, was du ohne den Betrieb nicht hättest: Berufshaftpflicht, Software, Rechner, Büro oder Arbeitszimmer, Telefon, Fahrten, Steuerberater, Fortbildung, Bankgebühren. Bei den meisten Solo-Selbstständigen sind das 8.000 bis 20.000 € im Jahr.

Netto oder brutto?

Der Stundensatz hier ist netto — ohne Umsatzsteuer. Auf der Rechnung kommen 19 Prozent dazu, es sei denn, du bist Kleinunternehmer.

Und wenn mein Markt weniger zahlt?

Dann zeigt dir das Werkzeug, was du an Gehalt, Kosten oder Auslastung ändern musst. Das ist unangenehm, aber besser als es nach zwei Jahren im Kontoauszug zu lesen.

Freelancer OS

Zeiterfassung pro Projekt, Rechnungen nach § 14 UStG, Steuerfristen. Damit der Stundensatz auch abgerechnet wird. 24 €, einmalig.

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