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Angebot schreiben

Positionen mit Menge, Einheit und Preis eintragen – heraus kommt ein fertiges Angebot oder ein Kostenvoranschlag, mit Umsatzsteuer und für Privatkunden mit ausgewiesenem Lohnanteil. Zum Speichern als PDF, DIN A4.

Den Unterschied erklärt der Artikel Kostenvoranschlag: Wie verbindlich ist er?
„§ 19 UStG“ für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer. 0 % nur, wo das Gesetz es vorsieht, etwa bei Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG).

Positionen

Mengen aus dem Aufmaß-Rechner

Alles bleibt in deinem Browser. Nichts wird gesendet oder gespeichert.

Für wen

Handwerksbetriebe, die schnell ein sauberes Angebot oder einen Kostenvoranschlag brauchen – Maler, Bodenleger, Fliesenleger, Trockenbauer, Tischler und alle anderen, die nach Menge und Einheit abrechnen.

Was es macht

Rechnet jede Position aus Menge und Einzelpreis, addiert Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag und weist für Privatkunden die Arbeits- und Fahrtkosten getrennt aus. Mengen übernimmt es mit einem Klick aus dem Aufmaß-Rechner.

Was es nicht macht

Es speichert nichts und verschickt nichts – schließt du das Fenster, ist alles weg. Es kennt keine Preislisten und keine Kunden. Und es ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was muss in einem Angebot stehen?

Anders als für die Rechnung schreibt das Gesetz für ein Angebot kaum Pflichtangaben vor. Damit es klar ist, gehören hinein: wer anbietet und für wen, die Leistungen mit Menge und Preis, der Gesamtbetrag, bei Privatkunden mit Umsatzsteuer, und bis wann das Angebot gilt.

Ist ein Angebot verbindlich?

Ja. Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden (§ 145 BGB) – bis zu der Frist, die er nennt (§ 148 BGB). Deshalb gehört ein „gültig bis“ in jedes Angebot. Fehlt die Frist, gilt das Angebot nur so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB).

Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Das Angebot nennt feste Preise. Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Handwerker das unverzüglich mitteilen, und der Kunde darf kündigen. Mehr dazu im Artikel Kostenvoranschlag: Wie verbindlich ist er?

Darf ich für das Angebot Geld verlangen?

Nur, wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbart hast. Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB).

Warum wird der Lohnanteil getrennt ausgewiesen?

Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von ihrer Steuer abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht dazu. Wer den Anteil schon im Angebot nennt, hilft dem Kunden beim Vergleichen. Mehr im Artikel Handwerkerleistungen nach § 35a.

Wie geht es nach dem Auftrag weiter?

Bei größeren Aufträgen mit Abschlagsrechnungen und am Ende der Schlussrechnung. Wie die Abschläge richtig abgezogen werden, zeigt der Artikel Abschlagsrechnung und Schlussrechnung.

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