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14. Oktober 2026 · Vermieten

Umlagefähige Nebenkosten: Was Vermieter umlegen dürfen – und was nicht

Grundsteuer ja, Reparaturen nein, Kabel-TV nicht mehr: Was du als Vermieter auf deine Mieter umlegen darfst – und welche Fehler eine Nebenkostenabrechnung angreifbar machen.

Die Nebenkosten sind die „zweite Miete“: Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds lagen sie für das Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt bei 2,67 € pro Quadratmeter und Monat. Welche Kosten du umlegen darfst, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend.

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV

Nr.PostenWas dazugehört
1Grundsteuerund andere öffentliche Lasten
2WasserVerbrauch, Grundgebühr, Zählermiete und Eichung
3AbwasserGebühren für Schmutz- und Regenwasser
4HeizungBrennstoff, Strom der Anlage, Wartung, Ablesung
5Warmwasserzentrale Anlage oder Lieferung
6Heizung und Warmwasserbei verbundenen Anlagen
7AufzugStrom, Wartung, Prüfung, Reinigung
8Straßenreinigung und MüllGebühren und Abfuhr
9GebäudereinigungTreppenhaus, Keller, Ungezieferbekämpfung
10GartenpflegeRasen, Hecken, Spielplatz, Wege
11BeleuchtungAußenlicht und Gemeinschaftsflächen
12SchornsteinfegerReinigung und Messung
13VersicherungenGebäude-, Elementar-, Glas- und Haftpflichtversicherung
14Hauswartohne Anteil für Reparaturen und Verwaltung
15Antenne, Kabel, Glasfasereingeschränkt, siehe unten
16WaschkücheGemeinschaftswaschmaschinen und -trockner
17Sonstige Betriebskostennur wenn im Mietvertrag einzeln genannt

Was nicht umlagefähig ist

  • Verwaltung: Hausverwaltung, deine eigene Arbeit, Porto, Büro, Buchhaltung.
  • Instandhaltung und Reparaturen – auch versteckte Reparaturanteile in Hauswart- oder Wartungsverträgen.
  • Finanzierung: Kontoführung, Zinsen, Rücklagen, Abschreibung.
  • Leerstand: Den Anteil leerer Wohnungen trägst du selbst.
  • Einmalige Kosten wie die Neuanlage eines Gartens oder Kosten beim Mieterwechsel.
  • Miete für Rauchwarnmelder – die Wartung dagegen schon, wenn sie im Vertrag steht.
  • Kabel-TV-Gebühren seit dem 1. Juli 2024.

Ohne Mietvertrag keine Umlage

Umlegen darfst du nur, was vereinbart ist (§ 556 BGB). Bei Wohnungen reicht der Satz „Der Mieter trägt die Betriebskosten“ – damit sind alle Posten der BetrKV gemeint. Sonstige Betriebskosten (Nr. 17) wie Dachrinnenreinigung oder Rauchmelder-Wartung müssen dagegen einzeln im Vertrag stehen. Und für alle Kosten gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Was offensichtlich zu teuer eingekauft ist, muss der Mieter nicht zahlen.

Nach welchem Schlüssel verteilt wird

Ohne Vereinbarung verteilst du nach Wohnfläche; was nach Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch (§ 556a BGB). Für Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung: 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche. Rechnest du nicht nach Verbrauch ab, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen.

Frist 31. Dezember 2026Bis Ende 2026 müssen Zähler für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Fehlen sie – oder bekommt der Mieter keine monatliche Verbrauchsinformation –, darf er die Heizkosten um 3 % kürzen.

CO₂-Kosten: das Stufenmodell

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Abgabe auf Öl und Gas. Wie viel du übernimmst, hängt davon ab, wie viel CO₂ dein Haus pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt – je schlechter das Gebäude, desto höher dein Anteil.

Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten (Wohngebäude)

unter 12 kg0 %
12–17 kg10 %
17–22 kg20 %
22–27 kg30 %
27–32 kg40 %
32–37 kg50 %
37–42 kg60 %
42–47 kg70 %
47–52 kg80 %
ab 52 kg95 %
kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr, nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Bei Gewerbe gilt 50 : 50. Fehlt die Aufteilung, darf der Mieter 3 % seiner Heizkosten kürzen.

Kabel-TV und Glasfaser seit Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg weg: Kabel-TV-Gebühren darfst du nicht mehr umlegen, nur noch den Betriebsstrom einer Verteilanlage. Bei einer Satellitenanlage bleiben Strom und Prüfung umlagefähig. Für ein neues Glasfasernetz im Haus darfst du ein Bereitstellungsentgelt von höchstens 60 € im Jahr umlegen, in der Regel für fünf Jahre – vorausgesetzt, deine Mieter können ihren Anbieter frei wählen. Eine Änderung dieser Regeln liegt als Entwurf im Bundestag; prüfe den Stand, bevor du ein Glasfaserentgelt neu vereinbarst.

Grundsteuer nach der Reform

Die Grundsteuer bleibt umlagefähig – seit 2025 auf Basis der neuen Bescheide. Hat sie sich deutlich geändert, passe die Vorauszahlungen nach der nächsten Abrechnung in Textform an. Kommt ein geänderter Bescheid rückwirkend, kannst du auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist nachfordern, in der Regel innerhalb von drei Monaten.

Fristen und Belegeinsicht

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen; danach kannst du nichts mehr nachfordern. Der Mieter hat seinerseits zwölf Monate für Einwände. Seit 2025 darfst du die Belege auch elektronisch zur Einsicht bereitstellen. Mehr dazu: Nebenkostenabrechnung: Frist, Schlüssel, Belegeinsicht.

Fehler, die eine Abrechnung angreifbar machen

  • Die Zwölf-Monats-Frist verpasst.
  • Abrechnungszeitraum länger als zwölf Monate.
  • Sonstige Betriebskosten umgelegt, die nicht im Vertrag stehen.
  • Reparatur- oder Verwaltungsanteile in Hauswart- und Wartungskosten.
  • Leerstand auf die Mieter verteilt.
  • Falsche Flächen oder ein Schlüssel, der nicht vereinbart ist.
  • Soll- statt tatsächlich gezahlter Vorauszahlungen abgezogen.
  • Heizkosten nicht nach Verbrauch oder ohne CO₂-Aufteilung.
  • Kabel-TV nach dem 30. Juni 2024 weiter umgelegt.
HinweisZusammenfassung nach BetrKV, BGB, Heizkostenverordnung und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, Stand Oktober 2026 – keine Rechtsberatung. Bei Streit hilft Haus & Grund oder ein Anwalt.

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