Vergebliche Anfahrt: Darf der Handwerker sie berechnen?
Der Termin steht, du stehst vor der Tür, keiner macht auf. Die Anfahrt darfst du in der Regel berechnen – wenn drei Dinge stimmen und du sie belegen kannst.
Die kurze Antwort
Ja, in den meisten Fällen. Ist dein Kunde zu einem fest vereinbarten Termin nicht da, gerät er in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Dann kannst du die Mehraufwendungen für den vergeblichen Weg ersetzt verlangen – vor allem die Fahrtkosten (§ 304 BGB).
Beim Werkvertrag – Reparatur, Renovierung, Einbau – kommt eine Entschädigung für die Zeit dazu, in der du Leute und Gerät umsonst bereitgehalten hast (§ 642 BGB). Sie richtet sich nach der Dauer und deiner vereinbarten Vergütung, abzüglich dessen, was du gespart oder anderweitig verdient hast. Entgangenen Gewinn umfasst sie nicht.
Drei Voraussetzungen
- Ein fester Termin – Tag und Uhrzeit oder ein vereinbartes Zeitfenster. Ohne festen Termin ist dein Kunde nicht im Verzug, wenn er nur kurz verhindert ist – es sei denn, du hast dich eine angemessene Zeit vorher angekündigt (§ 299 BGB).
- Du warst pünktlich da und konntest arbeiten – mit den Leuten, dem Werkzeug und dem Material, die für den Termin nötig waren.
- Keine rechtzeitige Absage – hat dein Kunde vorher abgesagt und du bist trotzdem gefahren, bleibt die Fahrt bei dir.
Was du berechnen kannst
| Posten | Grundlage |
|---|---|
| Fahrtkosten für Hin- und Rückweg | § 304 BGB |
| Arbeitszeit für Weg und Wartezeit, wenn die Leute nicht anderweitig arbeiten konnten | § 642 BGB |
| Entgangener Gewinn | nicht ersetzbar |
Beispiel mit erfundenen Sätzen – nimm die aus deiner Kalkulation
Am einfachsten: eine Pauschale vorher vereinbaren
Ohne Vereinbarung musst du im Streit belegen, welche Kosten genau entstanden sind. Einfacher ist eine Pauschale, die du vor dem Termin vereinbarst – im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in deinen AGB. Bei Privatkunden muss sie zwei Regeln einhalten (§ 309 Nr. 5 BGB):
- Sie darf nicht höher sein als der Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsteht.
- Dein Kunde muss ausdrücklich nachweisen dürfen, dass kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.
So könnte der Satz lauten
„Wird ein fest vereinbarter Termin nicht wahrgenommen und nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, berechnen wir für die vergebliche Anfahrt pauschal 59,00 €. Ihnen bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.“
So belegst du die vergebliche Anfahrt
Bestreitet dein Kunde später, dass du da warst, zählt, was du festgehalten hast. Das geht in wenigen Minuten vor der Tür:
Vor der verschlossenen Tür
Uhrzeit, dazu ein Foto von Hausnummer oder Klingel.
Den Anrufversuch mit Uhrzeit notieren.
Und festhalten, wie lange.
Ein Nachbar oder dein Kollege bestätigt mit Name und Unterschrift.
Karte in den Briefkasten oder eine SMS: Ich war da, bitte melden Sie sich.
„Anfahrt (vergeblich)“ mit Datum, Uhrzeit und Bezug zum Termin, den Nachweis als Anlage.
Fotografiere nur, was du für den Nachweis brauchst: Auf Klingelschildern stehen oft die Namen anderer Bewohner. Und sag dem Zeugen, wofür du seinen Namen und seine Unterschrift brauchst.

Die Rechnung
- Eine eigene Rechnung oder eine eigene Position „Anfahrt (vergeblich)“.
- Datum und Uhrzeit des Termins – und wann und wie er vereinbart wurde.
- Was du berechnest: Kilometer und Zeit oder die vereinbarte Pauschale.
- Der Nachweis als Anlage: Fotos, Anruf, Wartezeit, Zeuge.
- Alle Pflichtangaben einer Rechnung.
Zahlt dein Kunde nicht, gilt dasselbe wie bei jeder offenen Rechnung: Mahnung schreiben – Fristen und Verzugszinsen.
Handwerker OS Pro
In der Baustellen-App führt „Kunde nicht da?“ durch den Nachweis: Termin und Ankunft, Klingelfoto, Anruf, Wartezeit, auf Wunsch ein Zeuge mit Unterschrift. Im Programm legt ein Klick die Rechnung „Anfahrt (vergeblich)“ an.